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   VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408   

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VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408 (https://dejure.org/2017,31785)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 31.07.2017 - B 6 K 17.408 (https://dejure.org/2017,31785)
VG Bayreuth, Entscheidung vom 31. Juli 2017 - B 6 K 17.408 (https://dejure.org/2017,31785)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 2 Abs. 9, § ... 5 Abs. 2 S. 1, S. 2, § 6 Abs. 3 S. 1, § 10 Abs. 3 S. 1, S. 3, § 25 Abs. 5 S. 1, § 28 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, Nr. 3, Abs. 5, § 30 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; AufenthV § 39 Nr. 5; EMRK Art. 8; GG Art. 6 Abs. 1, Abs. 2 S. 1; VwGO § 166 Abs. 1 S. 1; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • rewis.io

    Kein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Dabei dürfen auch generalpräventive Aspekte Berücksichtigung finden, damit das Visumverfahren seine Funktion als wichtiges Steuerungsinstrument der Zuwanderung wirksam erfüllen kann (BVerwG, U. v. 11.01.2011 - 1 C-23/09 - BVerwGE 138, 353/370 = NVwZ 2011, 871/876 jew. Rn.34).
  • BVerwG, 04.09.2012 - 10 C 12.12

    Visum; Drittstaatsangehörige; Afghanistan; Familienzusammenführung;

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Darüber hinaus hat er auch nicht dargetan, warum es ihm nicht möglich oder zumutbar sein sollte, die deutsche Sprache innerhalb angemessener Zeit zu erlernen, so dass der Nachweis der Deutschkenntnisse, gestützt auf eine entsprechende Anwendung von § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG, für den Kläger kein unverhältnismäßiges dauerhaftes Nachzugshindernis ist (BVerwG, U. v. 04.09.2012 - 10 C-12/12 - BVerwGE 144, 141/151 Rn. 28 = NVwZ 2013, 515/518 Rn. 28).
  • BVerwG, 30.07.2013 - 1 C 15.12

    Kind; Unionsbürgerschaft; deutsche Staatsangehörigkeit; Daueraufenthaltsrecht;

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Für die Frage, wie lange einem (auch anderweitig betreuten) Kind die Abwesenheit eines Elternteils zugemutet werden kann, kommt es unter Berücksichtigung von Art. 6 Abs. 1 GG insbesondere darauf an, wie lange ein Visumverfahren bei korrekter Sachbehandlung und gegebenenfalls unter Zuhilfenahme einstweiligen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO voraussichtlich dauern würde und welche Auswirkungen ein derartiger Auslandsaufenthalt des Antragstellers für das kleine Kind hätte, insbesondere ob es durch die verfahrensbedingte Abwesenheit des Klägers emotional unzumutbar belastet würde (BVerwG, U. v. 30.07.2013 - 1 C-15/12 - BVerwGE 147, 278/288 = ZAR 2014, 75/76, jew. Rn. 26).
  • BVerwG, 16.12.2008 - 1 C 37.07

    Anspruch, Asylantrag, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel; gesetzlicher

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Ein Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels setzt einen strikten Rechtsanspruch voraus, der nur vorliegt, wenn alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen für die Erteilung des begehrten Aufenthaltstitels vorliegen, weil nur dann der Gesetzgeber selbst eine Entscheidung über das zu erteilende Aufenthaltsrecht getroffen hat (BVerwG, U. v.16.12.2008 - 1 C-37/07 - BVerwGE 132, 382/388 = NVwZ 2009, 789/791 Rn.21).
  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Die Hindernisse können sich aus zielstaatlichen, aber auch aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, die auf Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 Abs. 1 GG) oder auf Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) beruhen (BVerwG, U. v. 27.06.2006 - 1 C-14/05 - BVerwGE 126, 192/197 Rn.17= InfAuslR 2007, 4/6).
  • BVerfG, 10.05.2008 - 2 BvR 588/08

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Verweigerung von Eilrechtsschutz

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Art. 6 Abs. 1 und Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, die keinen grundrechtlichen Anspruch auf Einreise und Aufenthalt zu berechtigterweise in Deutschland lebenden Familienangehörigen vermitteln, verpflichten die Ausländerbehörden jedoch, bei ihren Entscheidungen die bestehenden familiären Bindungen eines Ausländers an Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und sie entsprechend ihrem Gewicht in den behördlichen Erwägungen zur Geltung zu bringen (BVerfG, B. v. 10.05.2008 - 2 BvR 588/08 - InfAuslR 2008, 347/347).
  • VGH Bayern, 23.09.2016 - 10 C 16.818

    Titelerteilungssperre nach Rücknahme eines Asylantrags

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Der für die Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 10 Abs. 3 Satz 3 Hs. 1 AufenthG erforderliche strikte Rechtsanspruch verlangt deshalb auch, dass der Ausländer gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 AufenthG mit dem erforderlichen Visum eingereist ist (BayVGH, B. v. 23.09.2016 - 10 C 16.818 - juris Rn.10; a. A. Ziff. 10.3.3 Verfahrenshinweise der Ausländerbehörde Berlin).
  • OVG Hamburg, 16.11.2010 - 4 Bs 220/10

    Zur Aufenthaltserlaubnis eines Ausländers wegen Eheschließung mit einer deutschen

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Außer Betracht zu bleiben hat eine sogenannte Verfahrensduldung, die ausschließlich im Hinblick auf ein anhängiges Gerichtsverfahren erteilt worden ist (OVG Hamburg, B. v. 16.11.2010- 4 Bs 220/10 - juris Rn. 10).
  • VGH Bayern, 07.01.2013 - 10 CE 13.36

    Titelerteilungssperre des § 10 Abs. 3 Satz 1 AufenthG; kein Rechtsanspruch auf

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Auch Ausländer, die als Asylbewerber ohne Visum eingereist sind, deren Asylantrag aber erfolglos geblieben ist, müssen eine asylunabhängige Aufenthaltserlaubnis im Sichtvermerkverfahren einholen, wenn sie nicht aus anderen Gründen davon befreit sind oder die Aufenthaltserlaubnis nach der Einreise einholen dürfen (BayVGH, B. v. 07.01.2013 - 10 CE 13.36 - juris Rn.14).
  • VGH Bayern, 10.02.2016 - 10 C 15.849

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis aufgrund Neuerteilung einer Duldung -

    Auszug aus VG Bayreuth, 31.07.2017 - B 6 K 17.408
    Denn der Kläger kann seinen Anspruch auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ausnahmsweise weiterverfolgen, um rückwirkend auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe zu erhalten, weil er den Prozesskostenhilfeantrag rechtzeitig und vollständig vor dem Abschluss des Verfahrens gestellt hat, indem er Klage erhoben, einen Prozesskostenhilfeantrag gestellt und die für das Verfahren erforderlichen Unterlagen vorgelegt hat (vgl. BayVGH, B. v. 10.02.2016 - 10 C 15.849 - juris Rn. 2).
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